TESTAMENT UND ZUSTIFTUNG
Testament und Zustiftung für Kinder mit Handicap
Sie möchten sich für die Zukunft der Schwächsten in unserer Gesellschaft einsetzen? Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, mit Vermächtnis, Testament und Zustiftung Kindern mit einem Handicap Gutes zu tun.
Eine Spende ist ein bekannter und vielen vertrauter Weg, Kindern in schwierigen Lebenslagen zu helfen. Doch welche Wege führen darüber hinaus? Nutzen Sie unsere Erfahrungen in diesen speziellen Fragen.
Ihr Kontakt:
Reinhold Renger – Geschäftsführender Vorstand
Telefon 0531 618 00 640
r.renger(at)kinderstiftung.de
Ihre Fragen beantworten wir gerne in einem vertraulichen Gespräch, wenn Sie über ein Testament, ein Vermächtnis oder eine Zustiftung zugunsten der Kroschke Kinderstiftung nachdenken.
Testament oder Vermächtnis
Mit einem Testament oder Vermächtnis können Sie einen großen Beitrag leisten, für die Gesundheit und Teilhabe von Kindern. In erster Linie ist das Schreiben des letzten Willens aber eine sehr wichtige persönliche Angelegenheit. Eine Stiftung kann helfen, Ihren Nachlass langfristig positiv und in Ihrem Sinne wirken zu lassen.
Die Gründe, eine Stiftung im eigenen Testament zu bedenken, können sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass Sie der Organisation vertrauen und dass Sie sich mit deren Zielen identifizieren können.
Auf unserer Website finden Sie viele Beispiele dafür, wie wir unsere Stiftungszwecke erreichen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch oder auch am Telefon. Zögern Sie nicht, uns um ein unverbindliches und vertrauliches Gespräch zu bitten.
Zustiftungen helfen langfristig
Mit einer Zustiftung fließt Ihre Zuwendung in das Stiftungsvermögen der Kinderstiftung und wird langfristig und sicher angelegt. Das Stiftungsvermögen ist das finanzielle Fundament der Stiftung. Es darf nicht angetastet werden und wird sicher angelegt. Nur die jährlichen Erträge aus dieser Anlage werden für die satzungsgemäßen Ziele der Kinderstiftung eingesetzt. Darüber wachen die Stiftungsaufsicht, unabhängige Wirtschaftsprüfer und der Vorstand der Stiftung.
So trägt eine Zustiftung Jahr für Jahr dazu bei, die Hilfsangebote sicherzustellen und benachteiligten Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu helfen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Zustiftung mit Ihrem eigenen oder dem Namen eines lieben Menschen zu verbinden.
Sie überlegen, ob eine Zustiftung für Sie in Frage kommt? Hier finden Sie einige erste Informationen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wer kann zustiften?
Natürliche und juristische Personen können zustiften. Sie kommen damit in den Genuss der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber vorsieht. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer größeren Summe für die Ziele der Kinderstiftung engagieren möchten, Ihnen aber der Aufwand für die Gründung einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung können Sie mit einem geringeren eigenen Aufwand gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern.
Steuervorteile von Testament und Zustiftung
Die Kroschke Kinderstiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Eine Zustiftung kann innerhalb von zehn Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden.
Auch ein Testament oder Vermächtnis kann steuerlich sinnvoll sein. Hier beraten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Stiftungen dürfen Sie in diesen wichtigen Fragen nicht beraten.