Wen und wo wir fördern
Fördermittel für Projekte gemeinnütziger Vereine, Selbsthilfegruppen, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens in Norddeutschland können auf Antrag bereitgestellt werden.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Braunschweiger Land und in der Metropolregion Hamburg.
Unsere Stiftung leistet keine Hilfe im Einzelfall.
Vorstandssitzungen 2025
Über die Förderanträge entscheidet der ehrenamtliche Vorstand der Stiftung an drei bis vier Sitzungsterminen in diesem Jahr.
Bitte reichen Sie Förderanträge für die nächste Sitzung bis zum 15. Oktober ein. Die Beschlussfassung für neue Anträge ist am 04. Dezember.
Lesen Sie vor dem Ausfüllen des Formulars bitte unsere →DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Drei Schritte zum Antrag auf Projektförderung
Seit Anfang des Jahres 2025 haben wir unser Antragverfahren auf das Antragsportal von Civi CRM umgestellt. Unser Ziel ist es, den Antragstellern und auch uns die Arbeit zu erleichtern. Über Ihre Rückmeldung an info@kinderstiftung.de, ob das gelungen ist, freuen wir uns.
- Prüfen Sie, ob Ihr Projekt unseren Förderleitlinien entspricht:
3. Nutzen Sie unser Antragsportal, um Ihren Antrag einzureichen. Zwischenspeichern und in mehreren Schritten Arbeiten ist möglich.
Diese Dokumente ergänzen Ihren Antrag:
- Freistellungsbescheinigung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan: Mit dem Kosten- und Finanzierungsplan für ein- und mehrjährige Projekte weisen Sie Ihre Finanzplanung nach und leisten nach Abschluss des Projektes den Plan-Ist-Vergleich.