ZUSTIFTEN
Engagieren Sie sich für die Kinderstiftung

Dauerhafte Hilfe für Kinder

Mit einer Zustiftung fließt Ihre Zuwendung in das Kapital der Kinderstiftung und wird langfristig und sicher angelegt. Die Erträge Ihrer Zustiftung finanzieren dauerhaft die Arbeit der Kinderstiftung und werden da eingesetzt, wo eine Unterstützung dringend erforderlich ist. Sie überlegen, ob eine Zustiftung für Sie in Frage kommt? Hier finden Sie einige erste Informationen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Ihr Kontakt:

Anja Wenk – Geschäftsführung
Telefon 04102-804101
wenk(at)kinderstiftung.de

Anja Wenk, Geschäftsführerin Büro Ahrensburg - Kindern helfen durch die Kroschke Kinderstiftung

Zukunft wachsen lassen

Ihre Zustiftung bedeutet eine dauerhafte Unterstützung für die Kroschke Kinderstiftung. Die Vermögenswerte fließen in das unantastbare und dem Stiftungszweck verpflichtete Stiftungskapital. Darüber wachen die Stiftungsaufsicht, unabhängige Wirtschaftsprüfer und der Vorstand der Stiftung.

Jede Zustiftung sichert die Hilfe für kranke, behinderte oder benachteiligte Kinder in Norddeutschland nachhaltig. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zustiftung mit dem Namen eines lieben Menschen zu verbinden.

Zustiftungen helfen langfristig

Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der Kroschke Kinderstiftung zugeführt. Das Stiftungsvermögen ist das finanzielle Fundament der Stiftung. Es darf nicht angetastet werden und wird sicher angelegt. Nur die jährlichen Erträge aus dieser Anlage werden für die satzungsgemäßen Ziele der Kinderstiftung eingesetzt.

So trägt eine Zustiftung Jahr für Jahr dazu bei, die Hilfsangebote sicherzustellen und benachteiligten Menschen dauerhaft zu helfen.

Wer kann zustiften?

Natürliche und juristische Personen können zustiften. Sie kommen damit in den Genuss der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber vorsieht. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer größeren Summe für die Ziele der Kinderstiftung engagieren möchten, Ihnen aber der Aufwand für die Gründung einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung können Sie mit einem geringeren eigenen Aufwand gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern.  

Steuerliche Vorteile einer Zustiftung

Die Kroschke Kinderstiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Eine Zustiftung kann innerhalb von zehn Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden.

Zustiften - Helfen Sie der Kroschke Kinderstiftung