Ihre Zustiftung bedeutet eine dauerhafte Unterstützung für die Kroschke Kinderstiftung. Die Vermögenswerte fließen in das unantastbare und dem Stiftungszweck verpflichtete Stiftungskapital. Darüber wachen die Stiftungsaufsicht, unabhängige Wirtschaftsprüfer und der Vorstand der Stiftung.
Jede Zustiftung sichert die Hilfe für kranke, behinderte oder benachteiligte Kinder in Norddeutschland nachhaltig. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zustiftung mit dem Namen eines lieben Menschen zu verbinden.