Informationen für Antragsteller
Förderpreis 2012
Der Förderpreis der Kroschke Stiftung für Kinder wird im Herbst 2012 wieder verliehen, dann in Braunschweig. Die Ausschreibungsfrist und die Unterlagen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Regelförderung
Die Kroschke Stiftung für Kinder fördert Projekte Dritter, die dem Profil und den Leitlinien der Stiftung entsprechen. Welche Vorhaben tatsächlich unterstützt werden sollen, entscheidet der Vorstand in den viermal jährlich stattfindenden Vorstandssitzungen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, fragen Sie bitte schriftlich oder telefonisch in den Geschäftsstellen in Ahrensburg (04102/804-101) oder Braunschweig (0531/318-490) kurz an, ob Ihre Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.
Förderungswürdige Projekte
Vorrang haben Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:
- Modell- und Pilotcharakter
- Ehrenamtliches Engagement
- Das Projekt sollte sich nach einer Anschubfinanzierung selbst tragen oder eine andere, gesicherte Finanzierungsmöglichkeit haben
Projekte, die in der Regel nicht gefördert werden
(mit Ausnahme des Kroschke Förderpreises):
- Einzelpersonen
- Vorhaben außerhalb Norddeutschlands
Antragstellung
Bitte füllen Sie den Förderungsantrag sowie den Finanzierungsplan aus und ergänzen Sie ihn durch eine ausführliche Beschreibung des Projekts mit folgenden Angaben:
- Ziel des Projekts
- Verwendungszweck der Fördergelder
- evtl. Projektspartner
- Zeit- und Durchführungsplan
- erwartete Ergebnisse
- geplante Öffentlichkeitsarbeit (Links auf Homepage, Verwendung Logo)
Darüber hinaus sind erforderlich:
- Freistellungsbescheid
- Auszug aus dem Vereins-, bzw. Handelsregister
- evtl. Förderbescheide der Mitfinanzierer
Rückantwort für Verwendungsnachweis herunterladen
Förderantrag herunterladen
Den Antrag richten Sie bitte an eine der beiden Geschäftsstellen der Kroschke Stiftung in Ahrensburg oder Braunschweig.
Hier den Fördervertrag und die Förderleitlinien der Kroschke Stiftung für Kinder herunterladen.





