Informationen für Antragsteller

Förderpreis 2010

Die Bewerbungsfrist für den Förderpreis 2010 ist leider abgelaufen. Eine unabhängige Jury prüft jetzt die eingegangenen Bewerbungen. Die Verleihung des Förderpreises findet am 29. Oktober 2010 in Hamburg statt. 

Regelförderung

Die Kroschke Stiftung für Kinder fördert Projekte Dritter, die dem Profil und den Leitlinien der Stiftung entsprechen. Welche Vorhaben tatsächlich unterstützt werden sollen, entscheidet der Vorstand in den viermal jährlich stattfindenden Vorstandssitzungen. 

Bevor Sie einen Antrag stellen, fragen Sie bitte schriftlich oder telefonisch in den Geschäftsstellen in Ahrensburg (04102/804-101) oder Braunschweig (0531/318-490) kurz an, ob Ihre Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.

Förderungswürdige Projekte

Vorrang haben Projekte, die folgende Kriterien erfüllen: 

  • Modell- und Pilotcharakter
  • Ehrenamtliches Engagement
  • Das Projekt sollte sich nach einer Anschubfinanzierung selbst tragen oder eine andere, gesicherte Finanzierungsmöglichkeit haben

 

Projekte, die in der Regel nicht gefördert werden
(mit Ausnahme des Kroschke Förderpreises):

  • Einzelpersonen
  • Vorhaben außerhalb Norddeutschlands


Antragstellung

Bitte füllen Sie den Förderungsantrag sowie den Finanzierungsplan aus und ergänzen Sie ihn durch eine ausführliche Beschreibung des Projekts mit folgenden Angaben:

  • Ziel des Projekts
  • evtl. Projektspartner
  • Zeit- und Durchführungsplan
  • erwartete Ergebnisse
  • geplante Öffentlichkeitsarbeit (Links auf Homepage, Verwendung Logo)

 

Förderantrag herunterladen

Den Antrag richten Sie bitte an eine der beiden Geschäftsstellen der Kroschke Stiftung in Ahrensburg oder Braunschweig.

Hier den Fördervertrag und die Förderleitlinien der Kroschke Stiftung für Kinder herunterladen.