Informationen für Bewerber

Um den Kroschke Förderpreis "Beispielhafte Hilfe für kranke Kinder" können sich alle bewerben, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, unabhängig von ihrer Nationalität. Sie sollten sich in Deutschland im Sinne des Förderpreises in Elternselbsthilfegruppen, Initiativen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens engagieren.

Projekte oder Maßnahmen müssen:

  1. in der sozialen Lebenswirklichkeit betroffener Kinder und deren Eltern fest verankert
    sein und sich in ihren Angeboten auf deren Situation und Entlastung im Alltag beziehen,
  2. von Krankheit betroffenen Kindern und ihren Eltern erweiterte Möglichkeiten zur Lebensgestaltung geben
  3. oder alternativ präventiven Charakter haben,
  4. neue Wege beschreiten und Modellcharakter haben.

 
Die von der Kroschke Stiftung für Kinder ausgezeichneten Projekte sollen
ein wichtiges Zeichen setzen für:

  1. die Belange chronisch kranker und behinderter Kinder in unserer Gesellschaft,
  2. die ehrenamtliche Tätigkeit von Elterninitiativen und Selbsthilfegruppen, die sich
    dem Wohl dieser in Kinder in besonderer Weise verschrieben haben,
  3. für Menschen im ehrenamtlichen Dienst des Gesundheitswesens und
  4. für Initiativen zur Gesundheitsvorsorge für Kinder.

Unabhängige Jury

Eine unabhängige Jury beurteilt die Bewerbungen und nominiert besonders vorbildliche Maßnahmen. Der Vorstand der Stiftung prüft und bestätigt die Vorschläge der Jury. Die Preisträger werden auf der Internetseite der Stiftung als nachahmenswerte Beispiele zur Förderung der Gesundheit von Kindern in Deutschland dargestellt.